Konferenz der Regionalverbände (KoRV)
Die Konferenz der Regionalverbände wird auch KoRV genannt und ist ebenfalls eines der 4 Organe des Diözesanverbandes. Wie die Konferenz der Mitgliedsverbände (KoMV) hat auch diese Konferenz eine beratende Funktion bei der Diözesanversammlung (DV).
Eigentlich hat die KoRV nur den Zweck, gemeinsame Anliegen der Regionen zu besprechen und Fragen zu klären, die allein das Verhältnis der Regionen untereinander betreffen. Der Rest läuft ähnlich wie bei einer KoMV ab. Sie findet mindestens zweimal jährlich statt und muss zudem vom Diözesanvorstand einberufen werden, wenn es ein Viertel der Regionen verlangt.
Wer kann hier abstimmen?
Je zwei Mitglieder der Regionalvorstände und die stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanvorstandes können hier ihre Stimmen abgeben. Alle anderen Teilnehmer wie z.B. weitere Mitglieder eines Regional- und des Diözesanvorstandes haben eine beratende Funktion, dürfen jedoch nicht abstimmen.
Wer, Wie, Warum?
Wenn du dir diese Fragen gerade stellst, dann ließ dir doch bei Interesse die anderen Texte zu den Themen Diözesanversammlung (DV) und Konferenz der Mitgliedsverbände (KoMV) durch. Hier klären sich einige Fragen und Zusammenhänge.