Wenn du eine Freizeit leitest oder als Koch o.ä. mitfährst, kannst du für die Zeit Sonderurlaub beantragen. Als Arbeiter*in oder Angestellte*r entgeht dir in der Zeit, in der du ehrenamtlich aktiv bist, Lohn und Gehalt. Das kannst du dir über den Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall nach dem Kinder-und Jugendförderplan NRW zum Teil wiederholen.
Den Antrag findest du auf www.bdkj-nrw.de/sonderurlaub.html.
Mehr Infos findest du auch im Flyer:
Sonderurlaub (PDF)