Foto: Florencia Potter/ Unsplash

Orientierungshilfe zum Umgang mit Freizeitaktivitäten in den Sommerferien 2020

11. Mai 2020

Dieser Beitrag wurde am 19. August 2020 aktualisiert.


19. August 2020: FAQs zur Coronaschutzverordnung NRW

Der Landesjugendring hat das Dokument „FAQs zur Coronaschutzverordung NRW“ herausgegeben:
FAQs zur Coronaschutzverordnung NRW


17. Juli 2020: Bezugsgruppen dürfen auf 20 Personen erhöht werden

Am 15.07.2020 kam die neue Corona-Schutzverordnung für das Land NRW raus. Die für euch möglicherweise wichtigste Lockerung: Bezugsgruppen dürfen auf 20 Personen erhöht werden!

Alle Informationen findet ihr in den folgenden Dokumenten:

Lesefassung Corona-Schutzverordnung als PDF (Stand: 15.07.2020) Anlage: Hygiene- und Infektionsstandards Lesefassung (Stand: 15.07.2020)

Zur Orientierung für alle Verantwortlichen einer Ferienfreizeit hat die BDKJ Bundesebene einen Leitfaden zur Krisenkommunikation erstellt, auf den wir euch an dieser Stelle hinweisen möchten. Diesem könnt ihr folgen, falls es zu einem Ausbruch des Corona-Virus während eines Ferienlagers kommt: https://www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/newsletter/2020/2020_29/Krisenkommunikation_Corona.pdf


12. Juni 2020: Zusammenfassung der aktuellen Regelungen zum Umgang mit Freizeitaktivitäten in den Sommerferien 2020 und den Angeboten der Jugendverbandsarbeit

Mit der Neufassung der Coronaschutzverordnung und in ihrer Anlage werden Regeln definiert, unter deren Einhaltung Angebote in den Sommerferien werden stattfinden können. Diese Zusammenfassung soll die derzeit geltenden Bestimmungen darstellen und erläutern. Auch für die Wiederöffnung der Jugendverbandsarbeit vor den Sommerferien wurden darin neue Regelungen getroffen. Die Neufassung gilt seit dem 30. Mai und bleibt bis zum 15. Juni 2020 in Kraft.
Wichtig: Wir beziehen uns in dieser Darstellung auf die Regeln des Landes Nordrhein-Westfalen. Es können vor Ort durch die Kommunen weitergehende Regelungen gelten!

Jugendverbandsarbeit

Angebote der Jugendverbandsarbeit sind auch im öffentlichen Raum grundsätzlich möglich (§ 1 Abs. 3. Nr. 3 CoronaSchVO).
Es gelten die Hygiene und Abstandsregelungen, die Notwendigkeit der Rückverfolgbarkeit (§ 2, § 2a und § 2b, § 7 und § 15 CoronaSchVO), die eingehalten werden müssen. Welche dazu im einzelnen gehören, das erfahrt ihr in diesem Dokument:

Zusammenfassung der aktuellen Coronaschutzverordnung als PDF (Stand: 10.06.2020) Checkliste als PDF (Stand: 02.06.2020)


11. Mai 2020: Orientierungshilfe zum Umgang mit Freizeitaktivitäten in den Sommerferien 2020

Die aktuelle Situation stellt für Ortsgruppen, die eine Freizeitaktivität in den Sommerferien geplant haben, eine große Herausforderung dar. Es ist unsicher, ob diese Aktivitäten stattfinden können oder nicht. Mit der Orientierungshilfe zum Umgang mit Freizeitaktivitäten in den Sommerferien 2020 möchten wir euch dabei unterstützen, eine verantwortliche Entscheidung für den Umgang mit eurer geplanten Aktivität zu treffen.

Rechtliche Grundlage

Bis zum heutigen Datum (08.05.2020) gibt es keine klare rechtliche Regelung, die eine Absage von Ferienfreizeiten und anderen freizeitpädagogischen Maßnahmen in Trägerschaft von Jugendverbänden vorschreibt. Solange solche Regelungen nicht vorliegen, ist es noch nicht notwendig, entsprechende Maßnahmen abzusagen.
Neben der rechtlichen Dimension ist die Frage entscheidend, ob ihr als verantwortlicher Träger die Durchführung eurer geplanten Maßnahme weiterhin verantworten könnt und wollt.

Einschätzung des BDKJ NRW

Wir kommen bei der Frage, ob Aktivitäten abgesagt werden müssen oder nicht, zu folgender grundsätzlicher Einschätzung:



Insgesamt gehen wir davon aus, dass alle Maßnahmen, insbesondere solche, die mit einer gemeinsamen Übernachtung der Teilnehmenden geplant sind, wenn überhaupt nur unter hohen Hygiene- und Kontakt-reduzierungsmaßnahmen stattfinden können. Diese und weitere Dimensionen in der Gestaltung der jeweiligen Maßnahme, die ihr in euren Überlegungen berücksichtigen solltet, findet ihr in dieser aktualisierten Checkliste:

Checkliste als PDF (Stand: 02.06.2020)

Worauf ihr jetzt achten müsst

Wenn ihr euch dazu entscheidet, eure geplanten Freizeitaktivitäten abzusagen, könnt ihr trotzdem Zuschüsse aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW erhalten. Bei Rückfragen helfen euch die Diözesanstellen eures Jugendverbandes weiter. Prüft auch, ob ihr Mittel aus eurem kommunalen Kinder- und Jugendförderplan in Anspruch nehmen könnt.

Solltet ihr zu der Entscheidung kommen, eure geplante Maßnahme abzusagen, überlegt, ob ihr eine Alternative anbieten möchtet. Alle Jugendverbände haben hier in den letzten Wochen sehr viel Engagement und Kreativität gezeigt. Nutzt das, tauscht euch aus und entwickelt neue Formate!

Solltet ihr zu der Entscheidung kommen, an eurer geplanten Freizeitaktivität zunächst festzuhalten, informiert euch regelmäßig über die geltenden Verordnungen und Bestimmungen, auch an eurem Zielort. Über die Bestimmungen des Landes NRW werdet ihr wie gehabt auf dem Laufenden gehalten.

Sobald politische Regelungen getroffen werden, die die Absage eines Angebotes notwendig machen, oder ihr selbst die Entscheidung trefft, das Angebot abzusagen, müsst ihr dafür Sorge tragen, dass die Kosten nicht weiter steigen (“Schadensminderungspflicht”). Es ist wichtig, dass ihr die Entscheidung über die Absage dokumentiert.

Diese Orientierungshilfe und auch die Checkliste haben wir zusammen mit den anderen BDKJ Diözesanverbänden in NRW und in enger Absprache mit der kirchenamtlichen Jugendarbeit, in unserem Bistum mit der Abteilung 1.3. Kinder/ Jugendliche/Erwachsene, erarbeitet. Das Generalvikariat hat ebenfalls eine Orientierungshilfe veröffentlicht. In der Grundaussage stimmen beide Papiere überein. Aufgrund des erweiterten Adressatenkreises ist die Orientierungshilfe des Generalvikariats aber allgemeiner gefasst.


Weitere Dokumente

Zusammenfassung der aktuellen Coronaschutzverordnung als PDF (Stand: 10.06.2020) Orientierungshilfe zum Umgang mit Sommerfreizeiten 2020 und Checkliste als PDF( Stand: 08.05.2020)

Das Kuratorium unserer Stiftung „Jetzt! Für Morgen.“ hat am 05.05.2020 beschlossen, den Hingucker-Award 2020 entfallen zu lassen. Stattdessen fördert „Jetzt! Für Morgen.“ Ortsgruppen unserer Jugendverbände unkompliziert mit bis zu 500 € bis zum 30. November 2020:
Beschluss Anpassung an aktuelle Situation als PDF

Hier findet ihr den Antrag:
Antrag Anschaffung Jugendverbandsarbeit als PDF