Sehr geehrte Damen und Herren,
am vergangenen Montag hat Bundesministerin Christine Lambrecht verkündet, dass der Plan der Bundesregierung, die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern, erneut gescheitert ist. Die Aufnahme von Kinderrechten ist damit neben der Ergänzung des Art. 3 GG um sexuelle Identität, sowie der Streichung des Begriffs „Rasse“ aus demselben Artikel, bereits die dritte gescheiterte Initiative zur Aufwertung von Menschenrechten in dieser Legislatur. Wir, der BDKJ im Bistum Aachen, sind über diese Entwicklung schwer enttäuscht.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen in politischen Entscheidungen kaum berücksichtigt werden. Gerade deshalb ist die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten aus unserer Sicht dringend geboten.
Wir fordern die Mitglieder des Bundestages aus dem Bistum Aachen auf, für die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten einzutreten. Für uns ist es dabei selbstverständlich, dass die Lösung nicht hinter die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 zurückfallen darf.
Das Verbot von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität und aus rassistischen Gründen ist elementarer Bestandteil unseres christlichen Menschenbildes. Deshalb fordern wir weiterhin von unseren politischen Vertreter*innen in Berlin ein deutliches Bekenntnis zu diesen Überzeugungen und eine zügige Umsetzung der ursprünglich geplanten Initiativen.
Als junge Christ*innen sehen wir uns in der Verantwortung, für diese Werte einzustehen, aber als unsere politischen Vertreter*innen sehen wir Sie in der Pflicht, zu handeln.
Mit freundlichen Grüßen,
Dominik Herff, Annette Jantzen, Simon Hinz, Elodie Scholten
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