BDKJ Diözesanverband Aachen unterstützt die Stellungnahme des Betroffenenrates im Bistum Aachen zu den Klagen Betroffener sexualisierter Gewalt vor dem Aachener Landgericht.

15. Oktober 2024

Am 02. Juli 2024 wurden vor dem Aachener Landgericht die Klagen von zwei Betroffenen sexuellen Missbrauchs gegen das Bistum Aachen abgewiesen, nachdem das Bistum Aachen die Verjährung der Taten geltend gemacht hat. Der BDKJ Aachen fordert dazu auf, die Betroffenen ernst zu nehmen. Wirtschaftliche Aspekte dürften keinen Vorrang vor den Bedarfen und Ansprüchen der Betroffenen haben. 

Dazu erklärt Dominik Herff, Vorsitzender des BDKJ Aachen: 

„Der BDKJ im Bistum Aachen steht klar an der Seite der Betroffenen von sexuellem Missbrauch. Die Stellungnahme des Betroffenenrates macht deutlich, dass es weiterhin tiefgreifende strukturelle Probleme innerhalb der Kirche gibt, die eine umfassende Aufarbeitung behindern. 

Aus unserer Sicht widerspricht die Einrede der Verjährung den Bemühungen, Verantwortung zu übernehmen und den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Als katholische Jugendorganisation sind wir enttäuscht, dass die Kirche hier versäumt, ihrer moralischen Verantwortung gerecht zu werden.

Wir solidarisieren uns mit dem Betroffenenrat im Bistum Aachen und den Betroffenen sexualisierter Gewalt. Wir möchten sie in ihrer Position bestärken und unterstützen sie in ihren Anliegen. 

Wir fordern das Bistum und Bischof Dieser dazu auf, die Aufarbeitung weiter voranzutreiben und in den internen Gremien wie dem Verwaltungs- und Vermögensrates klar Position zu beziehen. Wir wissen das dies Bischof Dieser ein wichtiges Anliegen ist. Wenn er sich an die Entscheidung des Verwaltungs- und Vermögensrates gebunden fühlt, braucht es in diesen Gremien deutlich mehr Sensibilität für die Thematik.

Dass das Bistum sich in diesem Fall hinter die Strukturen und Vorgaben des Verwaltungs- und Vermögensrats stellt, welcher sich in seiner Entscheidung an wirtschaftlichen Punkten ausgerichtet hat, kritisieren wir. Wirtschaftliche Aspekte dürfen keinen Vorrang vor den Bedarfen und Ansprüchen Betroffener haben! 

Die beiden Betroffenen sind in die zweite Instanz gegangen und vor das Oberlandesgericht Köln gezogen. Einer der beiden Betroffenen hat eine Spendenkampagne (gofundme.com, Titel „Gerechtigkeit für alle Missbrauchsopfer der kath. Kirche“) für diesen juristischen Weg initiiert, weil er lediglich eine Erwerbsminderungsrente bezieht, aber eine Rechtssicherheit für alle anderen lebenden Betroffenen geschaffen werden soll. 1

Es braucht eine konsequente und transparente Aufarbeitung der Missbrauchsfälle und einen echten Dialog mit den Betroffenen, der nicht nur symbolisch ist, sondern konkrete Maßnahmen zur Folge hat. Nur so kann das Vertrauen in die Kirche – vor allem bei der jungen Generation – wiederhergestellt werden. 

Die Kirche hat ihre Fehler anerkannt und muss nun zeigen, dass sie bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Auf diesem Weg müssen wir gemeinsam gehen. Wir als katholische Jugendverbände stellen uns notwendigen Veränderungen nicht in den Weg, sondern wollen diese gemeinsam mit dem Bistum Aachen gestalten. Somit ist dies zwar eine Kritik an dem konkreten Vorgehen vor dem Landesgericht, aber auch eine Einladung gemeinsam an der Zukunft der katholischen Kirche im Bistum zu arbeiten.“ 


Stellungnahme des Betroffenenrates im Bistum Aachen vom 11.07.2024


Stellungnahme des kfd Diözesanverbands Aachen vom 25.07.2024


1 https://www.aachener-zeitung.de/lokales/region aachen/aachen/missbrauchsopfer-gehen-in-die-naechste-instanz/17641336.html