Jugendhilfeausschüsse

Jugendhilfeausschüsse sind Gremien der Jugendhilfe vor Ort

Wir setzen uns für eine starke Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche auf allen politischen Ebenen ein. Besonders wichtig ist das auf der Ebene von Kommunen und Gemeinden, denn dort werden besonders viele Entscheidungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe behandelt.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist in der Bundesrepublik besonders strukturiert. Die verantwortliche Behörde, das Jugendamt ist zweigliedrig organisiert und besteht aus dem Verwaltungsapparat des Jugendamtes und dem Jugendhilfeausschuss (JHA).

Diese Gremien konstituieren sich jeweils nach den Kommunalwahlen und setzen sich aus Vertreter*innen der kommunalen Vertretungskörperschaften (Kreistage oder Stadträte, zu jeweils drei Fünfteln), sowie Vertreter*innen der freien Träger der Jugendhilfe (jeweils zu zwei Fünfteln) zusammen.
Beratend unterstützt werden die Gremien von Vertreter*innen etwa der Polizeien, Jugendgerichte, Kirchen und Glaubensgemeinschaften.

Zusammen mit der Verwaltung der lokalen und regionalen Jugendämter (die für die laufenden Geschäfte verantwortlich sind) bildet der Jugendhilfeausschuss als beschlussfassendes Element die Behörde Jugendamt als Ganzes.

Die Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Kirche, Staat und Gesellschaft ist eine unsere wichtigsten Aufgaben als Dachverband. Daher entsendet auch der BDKJ Aachen Mitglieder in die Jugendhilfeausschüsse im ganzen Bistum. Seit der letzten Kommunalwahl sind wir mit sieben Mitgliedern (und jeweils einem Stellvertreter*innen) in acht Jugendhileausschüssen im gesamten Bistum vertreten.

Der BDKJ Aachen in den Jugendhilfeaussschüssen der Region:

Erkelenz

Hückelhoven

Kempen

Krefeld

Meerbusch

Stolberg

Viersen (Stadt)

Viersen (Kreis)